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   VG Magdeburg, 30.01.2003 - 9 A 585/00   

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VG Magdeburg, 30.01.2003 - 9 A 585/00 (https://dejure.org/2003,49945)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30.01.2003 - 9 A 585/00 (https://dejure.org/2003,49945)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 9 A 585/00 (https://dejure.org/2003,49945)
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2001 - 1 L 134/01
    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2003 - 9 A 585/00
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, den Entscheidungen des Satzungsgebers innerhalb jenes Rahmens eigene vorzugswürdigere, vernünftigere oder vermeintlich gerechtere Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. OVG LSA, U. v. 23.08.2001, 1 L 134/01, VwRR-MO 2002, 404) oder diejenigen entgegenzuhalten, die dem Vorteil am nächsten kommen (Seeger/Gössel, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, Stand: Juni 2002, § 10, Anm. 4.2. a).

    Zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung schließt sich das Gericht der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt an, wonach einer solchen Tiefenbegrenzungsregelung nicht von vornherein und ungeachtet der Siedlungsstruktur rechtliche Hindernisse entgegenstehen (OVG LSA, U. v. 23.08.2001, 1 L 134/01).

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2003 - 9 A 585/00
    Darüber hinaus ist eine etwaige Ablösevereinbarung zwischen der Gemeinde ... und dem vorherigen Grundstückseigentümer auch deshalb unwirksam, weil die Gemeinde ... nach der Auskunft der Verwaltungsgemeinschaft Allerquelle vom 10.05.2002 über keine Ablösebestimmungen verfügte, in denen jedenfalls Aussagen darüber enthalten sind, wie der zu vereinbarende Ablösebetrag im Einzelfall errechnet werden sollte (vgl. BVerwG, U. v. 08.12.1989, 8 C 44.88, KStZ 1990, 89 [90] Erschließungsbeitragsrecht).
  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2003 - 9 A 585/00
    Diese auch an Ablösevereinbarungen im Bereich des Anschlussbeitragsrechts zu stellenden strengen Anforderungen rechtfertigen sich insbesondere vor dem aus dem Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit zu entnehmenden Rechtsgedanken, dass der Beitragsschuldner durch die Ablöse weder grob bevorteilt noch benachteiligt werden darf (BVerwG, U. v. 23.08.1992, 8 C 61.90, DVBl. 1992, 372).
  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2003 - 9 A 585/00
    An der Voraussehbarkeit des Inhalts von Ortsrecht würde es jedoch fehlen, wenn eine Satzung zunächst ohne gesetzliche Ermächtigung erlassen würde und der Gesetzgeber eine solche Satzung mit rückwirkender Kraft nachträglich genehmigen könnte (vgl. BVerfG, B. v. 15.11.1967, 2 BvL 7, 20, 22/64, BVerfGE 22, 330 [345 f.]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.12.1997 - LVG 12/97

    Umwandlung der auf der Grundlage der Kommunalverfassung der DDR bis zum

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2003 - 9 A 585/00
    Die rückwirkende Heilung der Gründung des Klägers und die damit verbundene rückwirkende Verleihung der zum Erlass von Ortsrecht erforderlichen Satzungsautonomie verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. LVerfG LSA, U. v. 12.12.1997, LVG 12/97, S. 39 d. UA.), insbesondere nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Prinzip des Gesetzvorbehaltes.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2000 - 1 K 14/00

    Voraussetzung der Vereinbarkeit einer satzungsrechtlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2003 - 9 A 585/00
    Entscheidend ist allein, dass sich der in der Satzung festgelegte Beitragssatz im Ergebnis als richtig erweist (OVG LSA, U. v. 07.09.2000, 1 K 14/00).
  • OVG Niedersachsen, 26.07.2000 - 9 L 4640/99

    Abwasserkanal; Beitrag; Beitragssatz; betriebsfertige Herstellung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2003 - 9 A 585/00
    Denn dem Vorgang der Entscheidungsfindung über die Höhe des Beitragssatzes, insbesondere der Erstellung einer ordnungsgemäßen Beitragskalkulation durch den Satzungsgeber, misst der Gesetzgeber des KAG LSA keine besondere Bedeutung bei und hat davon abgesehen, den Vorgang der Willensbildung bei der Festlegung der Beitragssätze besonderen Anforderungen zu unterwerfen, wie dies beispielsweise in § 1 Abs. 6 BauGB für den nach § 10 BauGB als Satzung zu erlassenen Bebauungsplan geschehen ist (vgl. Hess. VGH, U. v. 27.05.1987, 5 UE 245/85, ESVGH 37, 241 [243] und zum dogmatischen Ansatz: Nds. OVG, U. v. 26.07.2000, 9 L 4640/99, NVwZ-RR 2001, 263 [264]).
  • VGH Hessen, 27.05.1987 - 5 UE 245/85

    Wasserbeitragsrecht und Abwasserbeitragsrecht: Kalkulation der Beitragssätze,

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2003 - 9 A 585/00
    Denn dem Vorgang der Entscheidungsfindung über die Höhe des Beitragssatzes, insbesondere der Erstellung einer ordnungsgemäßen Beitragskalkulation durch den Satzungsgeber, misst der Gesetzgeber des KAG LSA keine besondere Bedeutung bei und hat davon abgesehen, den Vorgang der Willensbildung bei der Festlegung der Beitragssätze besonderen Anforderungen zu unterwerfen, wie dies beispielsweise in § 1 Abs. 6 BauGB für den nach § 10 BauGB als Satzung zu erlassenen Bebauungsplan geschehen ist (vgl. Hess. VGH, U. v. 27.05.1987, 5 UE 245/85, ESVGH 37, 241 [243] und zum dogmatischen Ansatz: Nds. OVG, U. v. 26.07.2000, 9 L 4640/99, NVwZ-RR 2001, 263 [264]).
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